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von HCLSoftware (OEM) Lösungspartner / Solution Partnern, HCLSoftware Reseller, Actian (OEM) Lösungspartner oder Actian Reseller

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Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

HCL Software Distributor

Hinweise zur Einordnung Ihres Produktes

1. Hinweis bezüglich einer Value-Add-Lösung / Solution:

Folgende Elemente stellen keine Solution im Sinne des Lösungsansatzes dar:

  • Die Bereitstellung von L1/L2-Support für das Programm und/oder Cloud-Dienste.
  • Das „White Labeling“ des Programms, wobei dessen Funktion unverändert bleibt und die Gesamtlösung keine zusätzlichen Funktionen oder Mehrwert bietet.
  • Die ledige Implementierung oder Bereitstellung der Programminstallation in der Kundenumgebung.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

 

  • Die Solution enthält wesentliche, dauerhafte Value-Add-Komponenten, die in Kombination mit dem HCL-Software-Programm oder dem Cloud-Dienst signifikante neue Funktionalitäten (HCLSoftware Solution Addendum Abschnitt 2.3, 2.17)
  • Das HCLSoftware Produkt wird ausschließlich für die Verwendung in der Value-Add-Lösung des Solution Partners verkauft und darf nicht entkoppelt (HCLSoftware Solution Addendum Abschnitt 2.11)
  • Der Solution Partner muss seinen Kunden eine Endbenutzervereinbarung vorlegen, deren Bedingungen HCLSoftware mindestens genauso gut schützen wie die entsprechenden Vereinbarungen von HCLSoftware. (HCLSoftware Solution Addendum Abschnitt 6.5)

2. Hinweis bezüglich einer Value-Add-Lösung als Managed Service:

Folgende Elemente stellen keine Managed Service Lösung im Sinne des Lösungsansatzes dar:

  • Ausschließlich L1/L2-Support für das Programm und/oder Cloud-Dienste.
  • Hosting des Produkts ohne umfassende Managed-Service-Leistungen, die dem Kunden einen Mehrwert bieten.

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein (HCLSoftware Solution Addendum 2.7):

 

  • Das Programm ist im Daten- und Rechenzentrum des Solution Partners installiert und läuft dort.
  • Der Managed Service wird im Rahmen einer Gesamtdienstleistungsvereinbarung zwischen dem Solution Partner und seinem Kunden bereitgestellt (d. h. nicht nur der Verkauf einer Instanz der Software in einem gehosteten Format).
  • Die Dienstleistungsvereinbarung für die Managed Services beinhaltet Arbeitskräfte und Service-Level-Vereinbarungen im Rahmen eines Gesamtvertrags mit den Kunden.

3. Hinweis bezüglich der Endkundenangabe

Die jeweiligen Endkunden müssen bei der Bestellung durch den Lizenznehmer angegeben werden.