Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.05.2026

LIS.TEC AGB 01.05.2026 (pdf)

1. Geltungsbereich

1.1. Die Lieferungen und Leistungen der LIS.TEC GmbH (folgend: LIS.TEC) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2. Ausschließlicher B2B-Verkehr: Das Angebot von LIS.TEC richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

1.3. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung bzw. dem Vertragsschluss, dass er die Leistungen von LIS.TEC ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.

1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn LIS.TEC diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Individualvereinbarungen haben Vorrang; für deren Inhalt ist eine Bestätigung von LIS.TEC in Textform maßgebend.

2. Lieferungen und Leistungen

2.1. Angebote von LIS.TEC sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit einer in Textform (z. B. E-Mail) gesendeten Auftragsbestätigung von LIS.TEC, spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Kunden oder Erbringung der Leistung zustande. Zumutbare Teillieferungen und entsprechende teilweise Faktu-rierungen sind zulässig.

2.2. Inhalt und Umfang der von LIS.TEC geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

2.3. Software-as-a-Service (SaaS) / Datenbankbetrieb: Soweit LIS.TEC Datenbanken oder andere IT-Services betreibt, schuldet LIS.TEC die Bereitstellung der vereinbar-ten Rechenleistung und Speicherkapazität sowie die Erreichbarkeit gemäß den Service Level Agreements (SLA).

2.4. Soweit der Vertrag die Bereitstellung digitaler Produkte oder Waren mit digitalen Elementen zum Gegenstand hat, erfüllt LIS.TEC die gesetzliche Aktualisierungspflicht gemäß §§ 327f, 475b BGB für den Zeitraum der üblichen Nutzungs- und Lebensdauer des jeweiligen Produktes, maximal jedoch bis zum Ende des vom Hersteller definierten Support-Zeitraums.

2.5. Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich in Textform vereinbart wurden. Der Verzug tritt erst nach Eintritt der Fälligkeit und Ablauf einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen ein.

2.6. Bei Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die LIS.TEC die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Betriebsstörungen, Pandemien, Störungen in Kommunikationsnetzen Dritter, Hersteller liefert nicht mehr, Produkt nicht mehr verfügbar, Krieg, Terror, Stromausfälle, Katastrophen jeglicher Art), verlängern sich die Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. LIS.TEC ist berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

2.7. Kommt der Kunde mit der Annahme in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht, ist er zum Ersatz der daraus entstehenden Mehraufwendungen verpflichtet.

3. Prüfung und Gefahrübergang

3.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

3.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen (§ 377 HGB). Erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt, in Textform gegenüber LIS.TEC zu rügen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. LIS.TEC behält sich das Recht vor, Preise angemessen anzupassen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen (insbesondere durch Vorlieferanten oder Wechselkursschwankungen) eintreten, sofern zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen.

4.3. Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig, oder gemäß dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

4.4. LIS.TEC ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, wird die Zahlung erst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.

4.5. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif ist.

4.6. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen auf elektronischem Weg in einem strukturierten Datensatz (gemäß Wachstumschancengesetz, z.B. XRechnung oder ZUGFeRD) zu erhalten.

5. Datenverarbeitung und Datenschutz

5.1. LIS.TEC verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

5.2. Soweit LIS.TEC im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

5.3. Der Kunde willigt ein, dass LIS.TEC im Rahmen des herstellerunterstützten Projektgeschäfts auftragsbezogene Informationen (Mengen, Artikel, Name und Adresse des Kunden/Endkunden) an die jeweiligen Hersteller übermittelt.

5.4. Der Kunde ist verantwortlich für das Vorliegen der notwendigen datenschutzrechtlichen Einwilligungen bei seinen Endkunden.

5.5. Der Kunde ist verpflichtet, LIS.TEC unverzüglich in Textform zu informieren, sofern er spezifischen regulatorischen Anforderungen unterliegt (z. B. als wesentliche oder wichtige Einrichtung gemäß NIS2-Richtlinie/NIS2UmsuCG, als Finanzunternehmen gemäß DORA oder als Betreiber Kritischer Infrastrukturen), welche besondere Sicherheitsmaßnahmen, Prüf- oder Dokumentationspflichten seitens LIS.TEC erfordern. Soweit LIS.TEC aufgrund solcher kundenspezifischen Anforderungen Leistungen erbringt, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang oder über die für LIS.TEC selbst geltenden gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen, trägt der Kunde den hierfür anfallenden Mehraufwand. Die Abrechnung erfolgt nach den jeweils geltenden Stundensätzen von LIS.TEC gegen Nachweis, sofern keine abweichende Pauschalvergütung vereinbart wurde.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. LIS.TEC behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

6.2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes an LIS.TEC ab.

6.3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Bei Zugriffen Dritter hat der Kunde LIS.TEC unverzüglich in Textform zu informieren.

7. Mängelansprüche

7.1. Sachmängelansprüche verjähren gegenüber Unternehmern in 12 Monaten ab Ablieferung bzw. Abnahme.

7.2. Bei Vorliegen eines Mangels erfolgt nach Wahl von LIS.TEC zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei digitalen Produkten kann die Nacherfüllung durch Bereitstellung eines Updates oder Patches erfolgen.

7.3. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

7.4. LIS.TEC übernimmt keine Gewähr für öffentliche Werbeaussagen des Herstellers. Garantiezusagen der Hersteller gibt LIS.TEC in vollem Umfang weiter, ohne hierfür selbst einzustehen.

7.5. Ist eine Mängelrüge unberechtigt, kann LIS.TEC eine Aufwandspauschale in Höhe von 60,00 EUR für die Überprüfung verlangen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist.

8. Projektgeschäft

8.1. Im Projektgeschäft gewährt LIS.TEC gegebenenfalls Sonderkonditionen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Hersteller.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Herstellerbedingungen und hält Endkundennachweise für zwölf Monate zur Prüfung bereit.

8.3. Bei Zuwiderhandlung ist LIS.TEC berechtigt, die Differenz zum regulären Listenpreis nachzufordern.

9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

9.1. Jede Software unterliegt den Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Bedingungen und wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten.

9.2. Der Kunde darf Software nur im Rahmen der §§ 69a ff. UrhG vervielfältigen oder bearbeiten. Hinweise auf Urheber- oder Markenrechte dürfen nicht entfernt werden.

10. Haftung

10.1. LIS.TEC haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

10.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LIS.TEC nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

10.3. Haftung für Datenverlust: Bei Verlust von Daten haftet LIS.TEC nur für den Aufwand, der bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

10.4. Die Haftung für Vermögensschäden ist pro Schadensfall auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von LIS.TEC (5.000.000 EUR) begrenzt, sofern nicht Ziffer 10.1 eingreift.

10.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11. Export

11.1. Die Wiederausfuhr unterliegt den deutschen, EU- und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde sorgt eigenverantwortlich für notwendige Genehmigungen.

12. Umsatzsteuer und Gelangensbestätigung

12.1. Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands haben ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer unaufgefordert mitzuteilen.

12.2. Der Kunde ist zur Mitwirkung bei steuerrechtlichen Nachweisen verpflichtet. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung der Gelangensbestätigung gemäß § 17a UStDV. Bei Nichtvorliegen haftet der Kunde für die anfallende Umsatzsteuer.

13. Support

13.1. Es gelten die jeweils aktuell gültigen Service Level Agreements (SLAs) von LIS.TEC, sofern eine mit LIS.TEC geschlossene Supportvereinbarung vorliegt.

14. Weitere Bestimmungen

14.1. Die Abtretung von Ansprüchen gegen LIS.TEC bedarf der Zustimmung in Textform (§ 354a HGB bleibt unberührt).

14.2. Änderungsklausel: LIS.TEC ist berechtigt, diese AGB zu ändern. LIS.TEC wird den Kunden über Änderungen in Textform informieren. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen in Textform widerspricht. LIS.TEC wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Bei wesentlichen Änderungen der Hauptleistungspflichten ist eine ausdrückliche Vereinbarung erforderlich.

14.3. Erfüllungsort ist Ludwigsburg. Gerichtsstand für Kaufleute ist Stuttgart.

14.4. Die Vertragssprache ist Deutsch.

14.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).